Wie in vielen europäischen Ländern, in den Vereinigten Staaten und auch in Deutschland haben Regierungen erste Gesetze bereits erlassen oder damit begonnen, rechtliche Regeln für autonome Fahrzeuge zu diskutieren. Anders als hierzulande ist in Großbritannien die Gesetzgebung noch in der parlamentarischen Diskussion. Nun haben sich die organisierten Fahrradfahrer zu Wort gemeldet. Es geht um die Erweiterung des Road Traffic Acts, ein Gesetz aus dem Jahr 1988, der Road Vehicles Regulations von 1986 sowie um die neue Electric and Automated Vehicles Bill, die spezifische Regeln für autonome Fahrzeuge vorsieht.
Pünktlich zur „Road Safety Week“, die derzeit vom 20. bis 26. November in Großbritannien läuft, nimmt die Fahrradfahrer-Lobby Cycling UK zu den Plänen der britischen Regierung Stellung und empfiehlt weitreichende Änderungen zugunsten schwächerer Verkehrsteilnehmer. Die Forderungen dürften der Autoindustrie ein Dorn im Auge sein.
Verantwortung nicht nur bei den Autofahrern
Cycling UK will die Hersteller von selbstfahrenden Autos dann mit Strafen bedroht sehen, wenn von ihnen oder ihren Zulieferern fehlerhafte Software verbaut wurde, die zu Verletzungen und gar zum Tod von Dritten führt. Dies solle gesetzlich festgelegt werden, so eine nur fünfseitige Empfehlung (pdf), die es aber in sich hat. Sie richtet sich an das Public Bill Committee des britischen Parlaments, das derzeit die Automated and Electric Vehicles Bill (pdf) berät. Diese Regelung wäre weit weniger autoindustriefreundlich als die hiesigen Regeln von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), der in Fragen der Verantwortung vor allem die Autofahrer belastet.
Die derzeit vom zuständigen britischen Minister vorgeschlagenen Strafen gehen der Radfahrer-Lobby längst nicht weit genug. Angedroht seien nur „modest fines or penalty points“, also geringe Geldzahlungen oder Strafpunkte. Diese seien – wie auch in Deutschland – nur gegen den Fahrer oder gegen den Besitzer gerichtet, nicht aber gegen die Hersteller. Das solle geändert werden. Ganz klar positioniert sich der Radfahrer-Verband damit gegen den Trend, die Autoindustrie aus der Verantwortung zu entlassen.
Manipulation von Software
Explizit geht es den britischen Radlern aber auch um Sicherheitsrisiken bei der absichtlichen Manipulation von Software in den Fahrzeugen:
defective software in an automated vehicle may well represent a very serious safety risk. This is particularly the case with potential hacking of autonomous software and other cybersecurity concerns […] Tampering with a vehicle’s software should therefore be made a serious offence.“
(fehlerhafte Software in einem selbstfahrenden Auto könnte ein sehr erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Das betrifft insbesondere potentielles Hacken von autonomer Software und andere IT-Sicherheitsbelange. […] Missbrauch von Software sollte demzufolge als ernsthafte Straftat eingestuft werden.)
Das Manipulieren der Software soll also als Verbrechen unter Strafe gestellt werden, wenn es durch den Besitzer oder Fahrer oder vielleicht in einer Werkstatt geschieht. Dazu sollen auch neue Strafen gehören, wenn es unterlassen wird, Software aktuell zu halten („failing to keep software up to date“). Ergäbe sich daraus ein gefährlicher Zustand beim Fahrzeug, solle das ebenso bestraft werden wie gefährliches Fahren.
Unzufrieden ist die Radfahrer-Lobby generell mit der Klarheit der Regelungen, wenn es um besonders zu schützende Verkehrsteilnehmer geht. Dazu gehören Radfahrer, aber auch beispielsweise Fußgänger. Daher fordern sie die Regierung auf, hier genauere Regeln zu schaffen:
We recommend:
– clearer explanation by the Government of the proposed regulations which will be imposed on forthcoming autonomous vehicles, particularly with regard to vulnerable road users.
– changes to the Road Traffic Act 1988 to bring misuse or tampering with autonomous vehicle technology within the definition of dangerous driving.Wir empfehlen:
– dass die Regierung vorgeschlagene Regulierungen für künftige selbstfahrende Autos eindeutiger erklärt, insbesondere in Hinblick auf verletzliche Straßennutzer.
– dass der Road Traffic Act 1988 dahingehend geändert wird, dass Missbrauch und Manipulationen von autonomer Fahrzeugtechnologie in die Definition des gefährlichen Fahrens aufgenommen wird.

